Teuerung, Referenzzins, Mieten – und die Diskussion ums Honorar

Zur Übersicht 16.03.2023, Aeberhard Philipp, Leiter Bewirtschaftung

Die Teuerung macht auch vor Immobilienunternehmen nicht halt. Deshalb ist es umso wichtiger, transparent damit umzugehen.

Das Stichwort «Teuerung» ist für viele heute unumgänglich. Auch für alle Vermieterinnen und Vermieter, die in den letzten Wochen ihre Jahresabrechnung erhalten haben. Denn auf dieser fanden sie einen Hinweis, das wir als Verwaltung aufgrund der Teuerung unseren Honoraransatz, wo vertraglich vereinbart, leicht anpassen mussten. Hierzu gibt es drei Dinge festzuhalten. Erstens: Das ist ärgerlich, wir wissen es. Niemand bezahlt gerne mehr als vorher. Zweitens: Das ist rechtens, denn es entspricht dem Verwaltungsvertrag, den alle Vermieterinnen und Vermieter abschliessen. Wir handeln nachvollziehbar. Drittens: Es ist im Interesse aller Parteien.

Wie Honorare zustande kommen

Für alle, die sich an diesem Punkt fragen, worum es überhaupt geht, ein kleiner Exkurs zu Verwaltungshonoraren. Eine Immobilienverwaltung wie Dr.Meyer lässt sich ihre Leistungen – technische und kaufmännische Bewirtschaftung – über einen Beitrag abgelten, der in der Regel einen festgelegten Prozentsatz des Nettomietzinses ausmacht. Die Einnahmen von Verwaltungen steigen oder fallen also mit den Mieteinnahmen. Das ist der unternehmerische Teil unserer Arbeit, und ihm sind Grenzen gesetzt. In welchem Rahmen sich die Mieten bewegen, bestimmen neben der Vermieterseite, mit der wir sie absprechen, auch der Wohnungsmarkt und nicht zuletzt das Mietrecht.

Die Leistungen nicht vergessen

Hinter diesem Prozentsatz – er bewegt sich im einstelligen Bereich – stehen allerdings Leistungen. Wer also Verwaltungshonorare kritisch unter die Lupe nimmt, darf dabei die Gegenleistungen nicht vergessen. Und sie sind der Grund für unsere Entscheidung, unseren Honoraransatz entsprechend der Teuerung anzupassen. IT-Dienstleistungen, Verbrauchsmaterial – für all das sind im vergangenen Jahr die Preise gestiegen, teils deutlich. Deshalb sehen auch, wie eingangs beschrieben, Verwaltungsverträge eine Anpassung der Honorarsätze an den Landesindex der Konsumentenpreise vor. Man muss als Verwaltung diese Anpassung nicht vornehmen, und wir haben es lange nicht getan.

Welche Rolle der Referenzzinssatz (nicht) spielt

Dann ist da noch der Referenzzinssatz. Einige Anzeichen deuten darauf, dass er im Verlauf des Jahres steigen könnte, was sich unmittelbar auf die Mieten auswirken wird. In den letzten Jahren war der Referenzzinssatz auf einem Rekordtief, entsprechend wurden die Mietzinsen angepasst. Die Korrektur nach oben wird also, sobald zulässig, geschehen. Würde hiermit nicht, wie oben beschrieben, automatisch das Honorar der Verwaltungen angepasst? Richtig, doch die Verrechnung erfolgt erst Ende dieses Jahres, die Teuerung erhöht die Kosten aber schon heute. Zudem steigen, wenn die Nettomietzinse sich erhöhen, auch die Einnahmen der Vermieterinnen und Vermieter. Damit wäre der – für sie anteilsmässig ohnehin kleine – Teuerungseffekt bei den Honoraren wieder ausgeglichen.

Transparenz gewinnt, gerade in Zeiten der Teuerung

Natürlich gäbe und gibt es für Immobilienunternehmen auch andere Möglichkeiten, gestiegene Kosten weiterzugeben. Eine ist, Zusatzdienstleistungen in Rechnung zu stellen oder die Margen darauf zu erhöhen. Man kann diesen Weg gehen und dadurch den Honorarsatz unangetastet lassen. Wir von Dr.Meyer wählen den nachvollziehbareren Weg der Honorare, denn er ist transparent. Und damit kommt die Antwort auf die Frage, warum man überhaupt so lang und offen über Geldfragen schreiben soll: Es geht um Transparenz. Diese ist gerade in Zeiten, in denen sich die wirtschaftliche Situation anspannt, wichtig. Denn nur Transparenz schafft Vertrauen, und nur Vertrauen schafft eine langfristige Kundenbeziehung. Und damit Akzeptanz für unsere wichtige Arbeit.