Corona und Vermarktung – alles unmöglich?

Zur Übersicht 22.06.2021, Nadja Knutti

Wie wurden eigentlich während des ersten Corona-Lockdowns Wohnungen vermarktet? Besichtigungen waren schliesslich fast unmöglich. Oder doch nicht? Wie Dr.Meyer eine Lösung gefunden hat, die noch heute überzeugt.

Wie weiter mit Corona? Als der Bundesrat am 16. März 2020 die ausserordentliche Lage ausruft, ist die Reaktion neben Verständnis vor allem auch Verunsicherung. Auch in der Immobilienbranche fragen sich viele: Was bedeutet der Lockdown? Insbesondere die Vermietung und Vermarktung sind auf Besichtigungen angewiesen. Oft sind mehrere interessierte Parteien anwesend, dazu mindestens eine Person aus unserem Vermarktungs- oder Bewirtschaftungs-Team. Das macht Sinn: Im persönlichen Austausch können wir direkt Fragen beantworten und Unsicherheiten klären sowie das Objekt persönlich präsentieren. Mit den Corona-Schutzmassnahmen fallen diese Möglichkeiten weg.

Eine pragmatische Lösung…

Also einfach abwarten und nichts tun? Denn viele Verwaltungen haben auf die bundesrätlichen Bestimmungen mit genau dieser Strategie reagiert und keine Besichtigungen durchgeführt. Doch so simpel diese Lösung ist, so radikal ist sie auch. Nach einer Besprechung im Team haben wir einen pragmatischen Prozess herausgearbeitet, der im Rahmen des Erlaubten dennoch Begehungen zulässt. Das Verfahren hat drei Schritte:

  1. Interessierte vereinbaren telefonisch einen Besuchstermin im Objekt.
  2. Die Interessierten besuchen alleine das Objekt. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von Dr.Meyer hat vorgängig die Tür geöffnet.
  3. Nach dem vereinbarten Zeitfenster verlassen die Interessierten alleine das Objekt und klären noch offene Fragen telefonisch mit Dr.Meyer.

Mit diesem Vorgehen konnten sowohl die Abstands- als auch die Hygieneregeln des Bundes eingehalten werden. Nach jeder Begehung haben unsere Mitarbeitenden das Objekt gelüftet sowie Türgriffe und Oberflächen desinfiziert.

…mit überraschender Erkenntnis

Was auf den ersten Blick nach einem komplizierten Vorgehen aussieht, hat in der Praxis nicht nur gut, sondern hervorragend funktioniert. Sämtliche Objekte, die während des ersten Lockdowns ausgeschrieben waren, wurden in kurzer Zeit vermietet. Und das sogar schneller als in der Vor-Corona-Zeit. Auch Objekte in der Peripherie haben Vollvermietung erreicht. In den Gesprächen mit den Interessierten hat sich bald der Grund dafür herauskristallisiert: Diskretion.

Gerade Paare, die eine gemeinsame Wohnung suchen, diskutieren gerne ausgiebig über ein ausgeschriebenes Objekt. Sind sie dabei allein, tun sie dies offener und kritischer als in Gesellschaft von anderen Interessenten und Vertretern der Vermieterseite. Auf diese Weise haben sich die Menschen in unseren coronabedingten «Privat-Begehungen» intensiver mit dem Objekt auseinandergesetzt, sich das potenzielle neue Zuhause «ausgemalt» und schliesslich: zugesagt.

Und Wiedervermietung?

Wiedervermietungen von Liegenschaften, die bereits bewohnt sind, lässt sich das Konzept der kompletten Einzelbegehung nicht 1 zu 1 umsetzen. Schliesslich müssten die aktuellen Bewohnerinnen und Bewohner teils während eines ganzen Tages das Haus verlassen. Dennoch hat Dr.Meyer auch bei Wiedervermietungen versucht, wo immer möglich Einzelbesichtigungen durchzuführen. Dies aber immer mit Einverständnis der aktuellen Mietpartei.

Gleichzeitig haben wir per Papier- und Online-Formular die Kontaktdaten aller Besucherinnen und Besucher erfasst und während zwei Wochen für ein allfälliges Contact Tracing durch die Behörden aufbewahrt. Für uns nicht nur eine Frage des Gesetzes, sondern auch der Verantwortung: Sicherheit und Gesundheit gehen immer vor. Auch bei diesem Vorgehen konnten wir die Wohnungen mit gutem Erfolg vermieten – jedoch nicht mehr als vorher. Dies mag aber auch an den vergleichsweise wenigen Mieterwechseln während der Pandemie liegen.

Was ist mit digitalen Lösungen?

Vielleicht fragen sich einige, die bis hierher gelesen haben, warum wir uns nicht für eine rein digitale Lösung entschieden haben. Schliesslich boomen während Corona Online-Beratungsangebote. Die Antwort ist aus unserer Erfahrung einfach: Gerade während der Pandemie, wo unser Alltag digital geprägt ist wie nie zuvor, ersetzt nichts die analoge Erfahrung.

Natürlich kennen wir die Möglichkeit, die zum Beispiel Virtual Reality bei der Vermarktung bietet. In Zusammenarbeit mit Immopro360 bieten wir ein solches Angebot bereits an. Jedoch zeigt sich, dass dies vor allem in der ersten Phase der Immobiliensuche nachgefragt wird: bei der Orientierung im Markt. Hat man erst ein Objekt ins Auge gefasst, will man es möglichst «live» sehen. Der Augenschein vor Ort hilft auch, Enttäuschungen vorzubeugen. Subjektive Empfindungen wie Raumakustik oder Lärmbelastung, aber auch die Wahrnehmung der Umgebung aus dem Wohnbereich heraus lassen sich schlicht nicht – oder besser gesagt: noch nicht – simulieren.

Ein Fazit

Der erste Lockdown mit seinen strengen Einschränkungen liegt heute zum Glück hinter uns. Die Erfahrung hat uns aber einmal mehr klar gemacht, dass sich Zeit zu nehmen in Immobilienvermarktung das A und O ist. Die Einzelbegehungen bei Erstvermietungen haben wir aus diesem Grund weitergeführt, wenn auch mit einer Anpassung: Am Anfang ist jeweils eine Person aus dem Vermarktungsteam anwesend, das den Interessierten das Objekt vorstellt und sich im Anschluss diskret zurückzieht. Denn persönlicher Kontakt ist nach wie vor unsere wichtigste Kompetenz und auch der Schlüssel zum Erfolg.