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Vertraulichkeitserklärung
Arealentwicklung Bahnhofmatte Kehrsatz
Ausschreibung für marktorientierte Wohnbauträgerschaften – Baufeld A, B und D1
Die Dr.Meyer Immobilien AG, Bern ist mit der Ausschreibung der Arealentwicklung Bahnhofmatte in Kehrsatz exklusiv beauftragt.
Sie haben Ihr Interesse an den angebotenen Baufeldern gemäss der Ausschreibung für marktorientierte Wohnbauträgerschaften bekundet und weitere Informationen bzw. Unterlagen für eine vertiefte Prüfung des Baurechtangebotes angefordert. Die vertraulichen Zusatzinformationen erhalten Sie umgehend nach dem Bestätigen der vorliegenden Erklärung .
Mit Ihrer Bestätigung akzeptieren Sie nachfolgende Vorgaben:
Vertraulichkeit: Sie werden die Informationen streng vertraulich behandeln und lediglich an Ihre Verwaltungsräte, Direktoren etc. (nachfolgend «Repräsentanten» genannt) die entsprechenden Informationen für die Evaluation und die Durchführung der bevorstehenden Verhandlungen weiterleiten, soweit diese erklären, an diese Vertraulichkeitsvereinbarung gebunden zu sein. Sie sind dabei für die Einhaltung der Vereinbarung durch die Repräsentanten verantwortlich.
Ausnahmen: Nicht als vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung gelten folgende:
Welche zum Zeitpunkt der Übermittlung an Sie oder Ihre Repräsentanten bereits öffentlich bekannt waren oder nachträglich ohne Ihr Verschulden bzw. dasjenige Ihrer Repräsentanten öffentlich bekannt werden;
Welche von Ihnen unabhängig von und ohne Gebrauch der vertraulichen Informationen bzw. ohne Verletzung Ihrer Pflicht zur Vertraulichkeit gemäss dieser Vereinbarung erworben wurden.
Verwendung der vertraulichen Informationen: Sie werden die vertraulichen Eckdaten nur insoweit verwenden, als dass es für die Evaluation und die Durchführung der Kaufverhandlung darüber nötig oder zweckmässig ist.
Technische und organisatorische Massnahmen: Sie treffen geeignete technische und organisatorische Massnahmen, um die vertraulichen Informationen vor dem Zugriff Unberechtigter zu schützen.
Rückgabe und Vernichtung: im Falle des Nichtzustandekommens eines Baurechtgeschäftes bzw. wenn Sie kein Interesse an den Baufeldern haben, so werden Sie umgehend die vertraulichen Informationen retournieren oder in Absprache mit uns vernichten und löschen lassen bzw. die Informationen nicht weiter zu verwenden.
Rechtswahl und Gerichtsstand: Diese Vereinbarung unterliegt materiellem schweizerischem Recht. Für alle Streitigkeiten, sie sich aus dieser Vereinbarung ergeben, ist ausschliesslich das Gericht in Bern zuständig.
Bei Rückfragen für Sie da:
Juan Carlos Rey, Leiter Projektentwicklung
031 996 42 11
projektentwicklung@www.dr-meyer.ch
Nein, ich bin nicht einverstanden.